понедельник, 30 апреля 2012 г.

Münzfuß, Schrot und Korn


Ziel der Münzprägung war es, genormte Metallmengen in den Verkehr zu geben, und zwar nach einem bestimmten „Münzfuß“. In diesem Zusammenhang soll der Begriff „Münzfuß“ kurz genauer erläutert werden. Er legt fest, wie viel Münzen aus einer bestimmten Menge Edelmetall gefertigt werden sollten.
Auf Münzen des 18./19. Jahrhunderts ist dieser Münzfuß häufig angegeben.
Bei den so genannten „Konventionstalern“ mussten aus einer kölnischen Mark (233,856 g) Feinsilber genau zehn Taler ausgebracht werden. Das wurde in der Form „X EINE FEINE MARK“ auf den Talern vermerkt. Bei Halbtalern stand analog „XX EINE FEINE MARK“.
Auf den preußischen Talern von 1823 bis 1856 finden wir die Inschrift: EIN THALER XIV EINE F. MARK. Dies bedeutet, dass aus einer „feinen“jener bereits erwähnten „kölnischen Mark“, die
233,856 g wog, 14 Taler mit einem Silbergehalt zu je 16,704 g Feinsilber zu schlagen waren. Der preußische Taler war also weit weniger wert als der Konventionstaler.


Der Gehalt an Edelmetall wurde in Münzgesetzen, Mandaten und Vorschriften genau festgelegt. Was das Münzgewicht angeht, so muss man hier noch zwischen Rau- und Feingewicht unterscheiden. Denn es wurden nicht reine Metalle, sondern Legierungen zur Münzprägung eingesetzt, weil diese besser zu verarbeiten und im Umlauf beständiger waren. „Schrot“ war das Raugewicht der Münzen, das „Korn“
kennzeichnete den Feingehalt. Den eigentlichen Geldwert repräsentierte immer nur das Edelmetall, das Feingewicht bestimmte den Wert einer Münze im Handel. Von Schrot und Korn spricht man und meint hier auch das Brutto- und Nettogewicht bei Münzen.
Wer „nach des Reiches Schrot und Korn“ die Münzen prägte, hielt sich an die Münzgesetze. Die Aufwendungen, die für die Herstellung von Münzen notwendig waren, werden bis heute Prägekosten genannt. Der Gewinn, den der Münzherr aus der Geldproduktion zieht, wird als Schlagschatz bezeichnet.

Am Gold hängt alles

Gold und Silber wurden, wie wir erfahren haben, zum eigentlichen Geld. Ein großes Problem für die Münzherren und Kaufleute vergangener Jahrhunderte war es, das Wertverhältnis zwischen beiden Metallen festzulegen, was sich als schwieriges Unterfangen erwies. Wer konnte diesen „ökonomischen Schlüssel“ schon errechnen? Man glaubte lange Zeit, dass das Wertverhältnis etwa 1:15 betragen müsste, doch mit der Entdeckung Amerikas und den großen mexikanischen Silbermengen, die nach Europa kamen, verfiel der Preis des Silbers und der Goldpreis stieg, entsprechend veränderte sich das Wertverhältnis zwischen Gold- und Silbermünzen.


Schließlich machte Gold das Rennen als Währungsmetall. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts gingen immer mehr Länder zum so genannten „Goldstandard“ über. Einige Staaten bedienten sich weiterhin des Silbers als Währungsmetall, auch „Bimetallsysteme“ sind bekannt, wo beide Metalle
gleichermaßen gesetzliche Zahlungsmittel waren. In Schweden und Russland wurde im 17. und 18. Jahrhundert auch Kupfer zum Währungsmetall erklärt, aber das 19. Jahrhundert wurde zum Jahrhundert der Goldwährung. Den Anfang bildete 1816 Großbritannien, das Deutsche Reich führte 1873 und die USA 1900 eine Goldumlaufwährung ein. Im Falle Deutschlands galt, dass exakt die Goldmenge von 0,398248 g Feingold einer Mark entsprach. Ein goldenes 20-Mark-Stück wog bei der Prägung „rau“ 7,965 g, und hatte ein Feingewicht von 7,1685 g. Diese Menge an Edelmetall musste enthalten sein. Aus einem Kilogramm Feingold mussten 125,55 Münzen zu 20 Mark geprägt
werden. Nur die Goldmünzen zu 20, 10 und 5 Mark waren seinerzeit „Kurantgeld“, Zahlungsmittel, die jedermann in unbeschränkter Höhe annehmen musste.
Unter Kurantmünzen verstand man ursprünglich vollwertige Silber-Umlaufmünzen, im Gegensatz zu den so genannten „Scheidemünzen“, die man nur bis zu einem bestimmten Betrag annehmen musste. Der Begriff „Kurantgeld“ wurde schließlich ab dem 19. Jahrhundert zum Begriff für vollwertiges Geld mit gesetzlicher Zahlkraft. Ein silbernes 5-Mark-Stück des deutschen Kaiserreichs bestand aus 90 % Silber und wog brutto 27,77 g, enthielt also 25 g reines Silber, doch der Materialwert des Silbers lag unter 5 Mark.
Die Annahmepflicht für diese Scheidemünzen war begrenzt, ebenso wie für die Kupfernickel- und Kupferstücke, deren Materialwert im Vergleich zum „Nenn- oder Nominalwert“ unbedeutend war.
Gleichzeitig erfreuten sich die Banknoten immer größerer Beliebtheit im Zahlungsverkehr, sie wurden auf Verlangen jederzeit bei den Banken in Gold umgetauscht. Ihr Wert beruhte auf Vertrauen in die Golddeckung. Diese Geldscheine anzunehmen, war niemand verpflichtet, ausgenommen die
Ausgabebanken, wie beispielsweise die Reichsbank. Sie ersetzten die kursierenden Goldmünzen. Zugleich waren die Banknoten notwendig zur Erhöhung des Geldvolumens. Im Deutschen Reich
hätte beispielsweise die Summe der vorhandenen Goldmünzen nicht ausgereicht, um eine Jahresernte im Reich zu bezahlen.
Die technische Revolution des 19. Jahrhunderts erforderte große Geldmengen für Investitionen. Vorher unvorstellbar große Summen wurden überall in der Welt als Kredite aufgenommen und vergeben, Jahrhundertbauwerke vollendet. Das Deutsche Reich hatte nach dem Krieg von 1871 gegen Frankreich
5 Milliarden Francs in Gold als Kontribution erhalten, die zu einem enormen Wirtschaftsaufschwung beitrugen. 
Ab 1900 versuchte die Reichsbank zunehmend, die umlaufenden Goldmünzen in ihren Tresoren zu konzentrieren. Längst hatte sich die Bevölkerung an das Papiergeld gewöhnt. Es galt für den Kriegsfall eine beachtliche Goldreserve zu bilden, denn bekanntlich hing alles am Gold, nur für das gelbe Metall konnte man im Ausland Rohstoffe, Lebensmittel und Materialien einkaufen. Die Reichskriegskasse wurde mit Barrenund gemünztem Gold gefüllt.

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